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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19. März 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FaturaBox Einzelunternehmung (nachfolgend „Anbieter" oder „FaturaBox") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Nutzer"). Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, das heißt natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(2) Der räumliche Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich zunächst auf die Bundesrepublik Deutschland. Eine spätere Erweiterung des Geltungsbereichs auf andere Länder der Europäischen Union ist vorgesehen und wird gegebenenfalls durch gesonderte oder aktualisierte Geschäftsbedingungen geregelt. Die jeweiligen landesspezifischen Vorschriften sowie länderspezifische Sprachfassungen werden im Falle einer europäischen Expansion berücksichtigt.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei einer Expansion in andere EU-Mitgliedsstaaten werden gegebenenfalls weitere Sprachfassungen zur Verfügung gestellt. Im Falle von Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen oder länderspezifischen Vorschriften gelten vorrangig die für das jeweilige Land verbindlichen Regelungen.

(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich grundsätzlich nach dem Sitz von FaturaBox. Abweichungen können sich für Geschäftskunden in anderen EU-Ländern aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

1.2 Vertragsgegenstand

1.2.1 Leistungsbeschreibung

(1) FaturaBox stellt eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) für Unternehmen zur Verfügung. Diese umfasst unter anderem den Empfang elektronischer und nicht-elektronischer Rechnungen über den IMAP-Dienst des Emailanbieters des Kunden. Für das Senden wird analog der SMTP-Dienst verwendet.

(2) Die Verwaltung eingehender Rechnungen (inklusive automatischer Datenextraktion, z. B. mittels OCR-Erkennung), Validierung und Statusänderungen (z. B. Annahme, Ablehnung).

(3) Die Möglichkeit zur Erstellung von Rechnungen (inklusive eRechnungen) sowie die Überwachung des Zahlungseingangs.

1.2.2 Beta-Funktionen

(1) FaturaBox kann zeitweise Beta-Funktionen, Testversionen oder Pilotprojekte bereitstellen, um neue Features zu erproben. Diese sind jedoch nicht Bestandteil des zugesicherten Leistungsumfangs und können ohne Vorankündigung eingeschränkt oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf Dauerbetrieb oder Fehlerfreiheit von Beta-Funktionen besteht nicht.

1.2.3 Grenzen der Leistung und Fehlerquote

(1) Die OCR-Erkennung (oder vergleichbare automatische Verfahren zur Datenerfassung) kann Fehler aufweisen. Der Kunde erkennt an, dass eine vollständige Fehlerfreiheit technisch nicht garantiert werden kann und die finale Plausibilitätsprüfung der erfassten Rechnungsdaten in der Verantwortung des Kunden liegt.

(2) Gleiches gilt für die Validierung von eRechnungen; FaturaBox unterstützt den formalen Versand und Empfang, kann jedoch nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der übermittelten Inhalte haftbar gemacht werden.

1.2.4 Archivierung und Datensicherung

(1) Der Kunde trägt eigenverantwortlich die Pflicht, seine eingehenden und ausgehenden Rechnungen regelmäßig zu sichern, ggf. offline zu speichern bzw. in andere Buchhaltungssysteme zu übertragen.

(2) Die endgültige Einhaltung aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Steueranforderungen liegt beim Kunden. Dies gilt auch bei einer Zusammenarbeit mit einem Buchhalter oder Steuerberater.

1.2.5 Integration von Drittanbietern

(1) Zur Erbringung ihrer Services greift FaturaBox auf externe Dienstleister zurück, wie dem E-Mail-Provider, den Cloud-Speicher von Google Cloud Platform, OCR-Services von Mistral AI und Zahlungsdienstleister wie Stripe. FaturaBox agiert hierbei als Vermittler zwischen dem Kunden und den jeweiligen Drittanbietern.

(2) FaturaBox übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Nichtverfügbarkeit oder Sicherheitslücken dieser Drittanbieter, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Ebenso wenig kann FaturaBox für die DSGVO-Konformität oder sonstige Rechtskonformität der Drittanbieter unmittelbar einstehen.

(3) Der Kunde erkennt an, dass die Zuverlässigkeit des Dienstes in Teilen von der Verfügbarkeit der eingebundenen Drittanbieter abhängt, und hält FaturaBox insoweit schad- und klaglos, sofern der Ausfall nicht auf ein Verschulden von FaturaBox zurückzuführen ist.

1.2.6 Zukünftige Erweiterungen

(1) FaturaBox behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang fortlaufend anzupassen und um zusätzliche Features oder Integrationen (z. B. in ERP-Systeme, KI-gestützte Analysen, Payment-Gateways) zu erweitern.

(2) Über geplante Änderungen oder Erweiterungen wird FaturaBox die Kunden rechtzeitig informieren. Ggf. können für neue Funktionen gesonderte Bedingungen oder Angebote erstellt werden.

1.2.7 Ausschluss von Verbrauchern

(1) Da FaturaBox auf B2B-Geschäftskunden abzielt, gelten Verbraucherschutzvorschriften (z. B. Fernabsatzrecht, Widerrufsrecht) nicht.

(2) FaturaBox behält sich vor, Nutzerkonten zu sperren, sobald erkennbar ist, dass Verbraucher oder private Endkunden den Dienst nutzen. Diese können beispielsweise der Missbrauch des OCR-Scans mit KI oder der Missbrauch als Cloudspeicher sein.

1.3 Unternehmensübergang und Rechtsnachfolge

(1) Im Falle einer Veräußerung, Umfirmierung, Fusion, Verschmelzung oder sonstigen Übertragung des Geschäftsbetriebs von FaturaBox (nachfolgend zusammenfassend „Unternehmensübergang") auf einen Dritten gehen alle bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Kunden automatisch auf den Rechtsnachfolger über.

(2) Der Rechtsnachfolger tritt vollumfänglich in die Rechte und Pflichten von FaturaBox aus diesen AGB sowie aus den bestehenden Kundenverträgen ein. Die Kunden werden über einen Unternehmensübergang unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) informiert.

(3) Diese AGB behalten im Falle eines Unternehmensübergangs ihre vollständige Gültigkeit und Wirksamkeit. Der Rechtsnachfolger ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen, sofern dies unter Einhaltung der Regelungen in Ziffer 7.3 dieser AGB erfolgt.

(4) Kunden, die mit dem Unternehmensübergang nicht einverstanden sind, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses kann innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung über den Unternehmensübergang ausgeübt werden. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs oder zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt wirksam.

(5) Bereits entrichtete Gebühren werden im Falle einer fristgerechten Kündigung gemäß Absatz (4) zeitanteilig für die nicht in Anspruch genommenen Leistungszeiträume erstattet. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung.

2. Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Registrierung

2.1.1 Online-Registrierung

(1) Die Registrierung für den Dienst FaturaBox erfolgt online über das entsprechende Registrierungsformular der WebApp.

(2) Während der Registrierung gibt der Kunde die unternehmensbezogenen Daten (Firmierung, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie Namen und Kontaktdaten eines berechtigten Vertreters, z. B. Geschäftsführer, Inhaber) an.

(3) Der Kunde bestätigt, dass er entweder selbst Inhaber oder Geschäftsführer des Unternehmens oder entsprechend vertretungsberechtigt ist.

(4) Zur Verifizierung kann FaturaBox den Kunden auffordern, einen Bestätigungslink (via E-Mail) zu klicken und seine Registrierung abzuschließen. Spätestens zum Beginn einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft muss diese Verifizierung abgeschlossen sein.

2.1.2 Angaben zur Erreichbarkeit

(1) Der Kunde gibt bei der Registrierung mindestens eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer an. Dies erlaubt FaturaBox den dringlichen Kontakt bei technischen oder sicherheitsrelevanten Themen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich in seinem Nutzerkonto oder schriftlich mitzuteilen.

2.1.3 AGB-Akzeptanz

(1) Durch Anklicken der entsprechenden Checkbox während der Registrierung erklärt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ggf. geltende Datenschutzhinweise des Anbieters aktiv anzunehmen.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierung etc.) sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(3) Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten in FaturaBox vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Dies schließt auch alle etwaigen Entgelte oder Forderungen ein, die durch Dritte verursacht werden, wenn der Kunde seine Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hat.

(4) FaturaBox übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen unsachgemäßen Umgang mit Zugangsdaten entstehen, es sei denn, FaturaBox trägt ein eigenes grobes Verschulden.

2.2 Vertragslaufzeit und Tarifmodelle

2.2.1 Tarifstufen

(1) FaturaBox bietet vier Tarifstufen an:

  • Demo (kostenfrei, voller Funktionsumfang mit eingeschränktem Rechnungsvolumen-Kontingent)
  • Starter (einfaches Abonnement mit essentiellen Funktionalitäten und kleinem Rechnungsvolumen-Kontingent)
  • Professional (meistverkauftes, erweitertes Abonnement mit höherem Rechnungsvolumen-Kontingent, großem Cloud-Speicher und eines zusätzlichen Invoice-Fetcher Services)
  • Premium (Vollumfang mit sehr hohem Rechnungsvolumen und Cloud-Speicher)

2.2.2 Monatliche und jährliche Abrechnung

(1) Dem Kunden steht es frei, einen monatlichen oder jährlichen Zahlungsrhythmus zu wählen, sofern dies vom jeweiligen Tarifpaket unterstützt wird.

(2) Im Falle einer jährlichen Zahlung verlängert sich das Abonnement nach Ablauf der 12 Monate erneut um die gleiche Vertragsdauer von weiteren 12 Monaten.

2.3 Vertragsschluss und Testphase

2.3.1 Zustandekommen des kostenpflichtigen Vertrags

(1) Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Abonnement (Starter, Professional oder Premium) kommt zustande, sobald der Kunde den gewünschten Tarif auswählt, den Abo-Beitrag entrichtet (z. B. mittels Apple Pay, Kreditkarte oder den von Stripe angebotenen Zahlungsmöglichkeiten) und FaturaBox den Zahlungseingang bestätigt.

(2) Es steht dem Anbieter frei, den Vertragsschluss bei unvollständigen oder offensichtlich fehlerhaften Angaben abzulehnen.

2.3.2 Kostenlose Testphase

(1) Der Kunde kann FaturaBox für 14 Tage kostenfrei und vollumfänglich testen („Testphase").

(2) Nach Ablauf der 14-tägigen Testphase oder bei Erreichen der zulässigen Rechnungsanzahl endet die kostenfreie Phase automatisch und bedarf ein zahlungspflichtiges Abonnement, um den Dienst weiter nutzen zu können.

(3) Die Testphase endet vor den 14 Tagen, wenn vorher ein kostenpflichtiger Abotarif abgeschlossen wurde.

2.4 Gebühren und Zahlungsmodalitäten

2.4.1 Abrechnungs- und Zahlungsweisen

(1) Die Zahlung erfolgt über die von FaturaBox angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. mittels Apple Pay, Kreditkarte oder den von Stripe angebotenen Zahlungsmöglichkeiten).

(2) Unmittelbar nach Zahlungsabschluss erhält der Kunde seine FaturaBox Abo-Rechnung als E-Mail.

2.4.2 Einführungspreise, Rabattaktionen und Preisanpassungen

(1) FaturaBox ist berechtigt, die Preise für ihre Dienste anzupassen. Preiserhöhungen sind frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und höchstens zweimal pro Kalenderjahr zulässig.

(2) Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Preiserhöhung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht.

(3) Steigt der Preis um mehr als 10 Prozentpunkte über die Erhöhung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt) seit der letzten Preisanpassung, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Preiserhöhungsmitteilung erklärt werden und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam.

(4) Preiserhöhungen aufgrund gesetzlicher Änderungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer) oder Kostensteigerungen durch Drittanbieter können auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit und öfter als zweimal jährlich vorgenommen werden, sofern FaturaBox diese nicht zu vertreten hat.

2.5 Kündigung und Beendigung

2.5.1 Kündigungsfristen

(1) Die Kündigung kann ausschließlich aus der WebApp erfolgen.

(2) Vorzeitige Kündigungen durch den FaturaBox-Kunden sind nicht möglich.

(3) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung oder Vertragsbeendigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Abonnement-Entgelte, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

(4) Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob der Kunde einzelne Funktionen oder den Dienst insgesamt teilweise oder gar nicht genutzt hat.

2.6 Upgrade und Downgrade

2.6.1 Upgrade (Tarifwechsel nach oben)

(1) Ein Upgrade von einem niedrigeren Tarif (Starter, Professional, Premium) auf einen höheren Tarif (Professional, Premium) ist jederzeit möglich.

(2) Die Kosten für den höheren Tarif fallen sofort bei Abschluss des höhergestuften Tarifes an. Beim Upgrade werden bereits gezahlte Monatsbeiträge tagesgenau vom neuen Monatsabo abgezogen.

2.6.2 Downgrade (Tarifwechsel nach unten)

(1) Ein Downgrade in einen niedrigeren Tarif ist während der laufenden Mindestlaufzeit nicht möglich.

(2) FaturaBox begründet dies insbesondere damit, dass nach einer Freischaltung höherwertiger Funktionen deren rückwirkende Einschränkung technisch nicht kompatibel ist.

2.7 Sperrung und Zahlungsverzug

2.7.1 Sperrung bei Zahlungsverzug

(1) Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit ist FaturaBox berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von mindestens 7 Werktagen den Zugang zum Kundenkonto vorübergehend zu sperren.

(2) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der ausstehende Betrag nebst etwaiger Mahnkosten vollständig beglichen wurde.

(3) FaturaBox ist berechtigt, für den administrativen Aufwand der Entsperrung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, sofern die Sperrung durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden verursacht wurde. Dies gilt nicht bei technischen Fehlern im Zahlungsverkehr, die der Kunde nicht zu vertreten hat.

(4) Bei wiederholtem Zahlungsverzug (mehr als 2 Mal innerhalb von 12 Monaten) behält sich FaturaBox das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen oder eine Vorauszahlung zu verlangen.

3. Leistungsbeschreibung / Leistungsumfang

3.1 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)

(1) FaturaBox strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an. Die Verfügbarkeit wird gemessen als Verhältnis der tatsächlichen Betriebszeit zur Gesamtzeit innerhalb eines Kalenderjahres.

(2) Von der Berechnung ausgenommen sind:

  • a) Geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt wurden und außerhalb der Kernarbeitszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr) durchgeführt werden;
  • b) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt gemäß § 4.3;
  • c) Ausfälle, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht wurden;
  • d) Ausfälle der Internetverbindung des Kunden oder von Drittanbietern (E-Mail-Provider, Zahlungsdienstleister), soweit FaturaBox diese nicht zu vertreten hat.

(3) Wird die Verfügbarkeit nach Absatz (1) an drei aufeinanderfolgenden Monaten unterschritten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 4.1 dieser AGB.

(4) Ungeplante Ausfälle werden den Kunden, soweit technisch möglich, per E-Mail oder über die Statusseite von FaturaBox mitgeteilt.

3.2 Datenexport und Löschfristen

(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde das Recht, seine im System gespeicherten Daten zu exportieren. Der Kunde kann dies innerhalb einer Frist von 100 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Kündigung bzw. Vertragsbeendigung schriftlich oder per E-Mail bei FaturaBox anfordern.

(2) FaturaBox stellt dem Kunden nach Eingang der Aufforderung einen Download-Link zur Verfügung, über den die Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV oder XML) heruntergeladen werden können. Der Download-Link wird per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

(3) Der Download-Link ist aus Sicherheitsgründen zeitlich begrenzt gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit (in der Regel 72 Stunden) erlischt der Zugriff auf den Download. Eine erneute Bereitstellung des Download-Links ist nicht vorgesehen. Der Kunde ist daher verpflichtet, den Download innerhalb der angegebenen Frist durchzuführen und die Daten lokal zu sichern.

(4) Nach Ablauf der 100-Tage-Frist bzw. nach erfolgter Bereitstellung des Download-Links ist FaturaBox berechtigt, die Kundendaten vollständig und unwiderruflich zu löschen. Eine Wiederherstellung der Daten ist nach erfolgter Löschung technisch und rechtlich ausgeschlossen.

(5) Für den Fall, dass der Kunde die 100-Tage-Frist versäumt und keinen Datenexport angefordert hat, ist FaturaBox von jeglicher Haftung für den Verlust der Daten befreit. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Anforderung und Sicherung seiner Daten.

(6) FaturaBox behält sich das Recht vor, für einen verspätet angeforderten oder wiederholten Datenexport nach Ablauf der 100-Tage-Frist eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Höhe der Gebühr wird dem Kunden vor der Bereitstellung mitgeteilt.

3.3 Betrugsprävention, Mehrfachanmeldungen und Fair-Use-Policy

(1) FaturaBox gewährt seinen Kunden eine faire und angemessene Nutzung der angebotenen Dienste im Rahmen der gebuchten Tarifstufe. Die Nutzung der Plattform muss zu legitimen geschäftlichen Zwecken und im Einklang mit dem vereinbarten Leistungsumfang erfolgen.

(2) Als missbräuchliche Nutzung im Sinne dieser Fair-Use-Policy gelten insbesondere:

  • a) Die exzessive oder automatisierte Nutzung der OCR-Funktion zur Verarbeitung von Dokumenten, die nicht im Zusammenhang mit der Rechnungsverwaltung des Kunden stehen;
  • b) Die Verwendung von FaturaBox als allgemeinen Cloud-Speicher für Dateien, die nicht dem Zweck der Rechnungsverwaltung dienen;
  • c) Das wiederholte Ausnutzen kostenloser Testphasen durch Anlegen mehrerer Konten mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen oder Identitäten;
  • d) Die Nutzung der Dienste in einer Weise, die zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Serverinfrastruktur führt oder andere Kunden in der Nutzung beeinträchtigt;
  • e) Die Weitergabe oder kommerzielle Verwertung von Zugangsdaten an Dritte.

(3) Im Falle eines begründeten Verdachts auf missbräuchliche Nutzung ist FaturaBox berechtigt, den Kunden schriftlich oder per E-Mail zur Stellungnahme aufzufordern. Der Kunde hat innerhalb von 7 Werktagen die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und die Nutzung entsprechend anzupassen.

(4) Bleibt eine Stellungnahme aus oder wird die missbräuchliche Nutzung fortgesetzt, ist FaturaBox berechtigt, ohne vorherige Ankündigung folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • a) Vorübergehende Sperrung des Kundenkontos bis zur Klärung des Sachverhalts;
  • b) Dauerhafte Sperrung des Kundenkontos und außerordentliche Kündigung des Vertrages;
  • c) Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr für die Prüfung und Wiederherstellung des Kontos;
  • d) Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sofern FaturaBox durch die missbräuchliche Nutzung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die Fair-Use-Policy besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren.

(6) FaturaBox behält sich vor, die Fair-Use-Policy bei nachweislich bösgläubiger oder wiederholter missbräuchlicher Nutzung durch Aktualisierung dieser AGB weiter zu konkretisieren. Kunden werden über wesentliche Änderungen gemäß Ziffer 7.3 dieser AGB informiert.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1 Haftung von FaturaBox

(1) FaturaBox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von FaturaBox übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von FaturaBox auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung nach Absatz (2) ist betragsmäßig begrenzt auf 50 % der vom Kunden im laufenden Kalenderjahr bis zum Zeitpunkt des schadensbegründenden Ereignisses gezahlten Vergütung, mindestens jedoch auf einen Betrag von 100,00 EUR. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von FaturaBox ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust aufgrund fehlender Datensicherung des Kunden sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördliche Eingriffe verursacht werden.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen Mängeln, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a BGB), wird ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Vicarious Agents von FaturaBox.

4.2 Gewährleistung

(1) FaturaBox gewährleistet, dass die bereitgestellte Software im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen entspricht. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software nicht nur unerheblich von der Leistungsbeschreibung abweicht.

(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung, Veränderungen durch den Kunden, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt verursacht werden.

(3) Im Falle eines Mangels ist FaturaBox zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. FaturaBox kann nach eigener Wahl den Mangel beheben oder die mangelfreie Software bereitstellen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder den Vertrag zu kündigen.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch 24 Monate nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 4.1.

4.3 Höhere Gewalt

(1) FaturaBox ist von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • a) Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter);
  • b) Kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge, Aufstände, Unruhen;
  • c) Pandemien und behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen;
  • d) Streiks und Aussperrungen, sofern FaturaBox nicht selbst Partei des Arbeitskampfes ist;
  • e) Behördliche Maßnahmen, die den Betrieb der technischen Infrastruktur verhindern oder einschränken;
  • f) Schwerwiegende Cyberangriffe, DDoS-Attacken oder Hacking-Angriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten;
  • g) Ausfall kritischer Infrastruktur (Stromversorgung, Internetverbindungen, Rechenzentren), soweit dieser von FaturaBox nicht zu vertreten ist.

(2) FaturaBox wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren. Die Leistungspflicht von FaturaBox wird für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.

(3) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zeitanteilig erstattet.

5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

5.1 Datenschutz

(1) FaturaBox verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von FaturaBox.

(2) Soweit FaturaBox personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV). Die AVV ist Bestandteil des Vertrages und kann auf der Website von FaturaBox abgerufen werden.

(3) Der Kunde stellt FaturaBox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an FaturaBox übermittelt oder verarbeiten lässt.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechte an der Software

(1) FaturaBox räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software ein. Das Nutzungsrecht ist auf die vertraglich vereinbarte Nutzung beschränkt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich gestattet ist.

(3) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte, verbleiben bei FaturaBox bzw. deren Lizenzgebern.

6.2 Nutzungsrechte an Kundendaten

(1) Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm in die Software eingestellten Daten, Dokumenten und Inhalten.

(2) Der Kunde räumt FaturaBox das Recht ein, die eingestellten Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu verarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Dieses Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrags.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(2) An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke in diesen AGB.

7.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen FaturaBox und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des deutschen Internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Walldorf, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) FaturaBox ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

7.3 Änderungen der AGB

(1) FaturaBox behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der Dienstleistungen erforderlich ist.

(2) Über Änderungen der AGB wird der Kunde spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. FaturaBox wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist FaturaBox berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.

FaturaBox Einzelunternehmung
Stand: 19. März 2026

Bei Fragen zu den AGB kontaktieren Sie uns bitte unter: info@faturabox.com

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